Der FSV Zwickau hat nach den Vorkommnissen im Spiel gegen den 1. FC Magdeburg Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Der FSV sah sich in der Saison 2013/14 bislang mit 7 Sportgerichtsverfahren beim NOFV und SFV jeweils wegen eines Fehlverhaltens seiner Anhänger (Pyrotechnik) konfrontiert, welche bislang in eine summierte Gesamtgeldstrafe von 3.100 Euro zzgl. Verfahrenskosten mündeten.
Dies ist durch die Vereinsführung zum Schutze des Vereines nicht mehr hinnehmbar. Sofern die Ermittlungen hierzu zur Identifizierung der Verantwortlichen führen, wird der FSV Zwickau diese mit Stadionverbot belegen und wegen der dem Verein entstandenen Kosten in Regress nehmen. Den mit der Fanszene etablierten Dialog wird der FSV Zwickau unabhängig von den Vorkommnissen gegen Magdeburg fortsetzen.